Standort: BASF, Ludwigshafen am Rhein
Jetzt bewerben und mit uns Zukunft bauen!
Sie möchten im Gerüstbau nicht nur einzelne Baustellen verantworten, sondern einen gesamten Standort mitgestalten und weiterentwickeln?
Dann sind Sie bei Weber genau richtig! Für unseren Standort bei der BASF in Ludwigshafen am Rhein suchen wir ab sofort einen stellvertretenden Standortleiter (m/w/d) im Gerüstbau.
Gemeinsam mit dem Standortleiter übernehmen Sie die organisatorische und operative Steuerung unseres Standortes, führen mehrere Bauleiter und sind ein zentraler Ansprechpartner für unseren Kunden. Dabei verbinden Sie fundiertes technisches Know-how im Gerüstbau mit Führungskompetenz, Organisationstalent und einem ausgeprägten Verständnis für die Anforderungen industrieller Großkunden.
Ihre Aufgaben:
- Stellvertretung des Standortleiters und Unterstützung bei der operativen und organisatorischen Führung des Standortes
- Fachliche und organisatorische Führung sowie Koordination der eingesetzten Bauleiter
- Übergeordnete Steuerung und Koordination der laufenden Gerüstbauprojekte
- Zentraler Ansprechpartner für unseren Kunden in technischen, organisatorischen und projektbezogenen Fragestellungen
- Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Kundenbeziehung
- Koordination und Abstimmung von Terminen, Personal-, Material- und Geräteeinsatz
- Überwachung und Steuerung von Arbeitsvorbereitung, Baustellenabläufen und Projektfortschritten
- Unterstützung bei Kalkulationen, Angeboten und der wirtschaftlichen Bewertung von Gerüstbauleistungen
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Aufmaß- und Abrechnungserstellung
- Überwachung der Qualität, Wirtschaftlichkeit und termingerechten Ausführung unserer Leistungen
- Unterstützung bei der Personalplanung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden am Standort
- Sicherstellung der Einhaltung betrieblicher Vorgaben sowie der Arbeits- und Sicherheitsstandards
- Enge Zusammenarbeit mit dem Standortleiter sowie den angrenzenden internen Fachbereichen
- Übernahme der Aufgaben und Verantwortung des Standortleiters im Vertretungsfall